Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab April 2003)

 

Print + Cut-Service Rainer Heer

Blumenstr. 35

 

73240 Wendlingen

 

Tel.: 07024-405 220

heer@print-cut-service.de

 

USt.ID Nr: DE146259312

 

 

§ 1 Allgemeines

 

1. Für den Auftrag sowie allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Print + Cut-Service Rainer Heer. Sie sind auch dann wirksam, wenn sich der Auftragnehmer bei späteren Aufträgen/Verträgen im Rahmen der laufenden Geschäftsverbindung nicht ausdrücklich auf sie bezieht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, die der Print + Cut-Service Rainer Heer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Print + Cut-Service Rainer Heer.

 

3. Für den Auftrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, auch wenn der Auftraggeber seinen Unternehmenssitz im Ausland hat.
Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Produktionsort des Auftragnehmers Print + Cut-Service Rainer Heer in Wendlingen zu erbringen.

 

§ 2  Angebote und Vertragsschluss

 

1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Ein Vertrag kommt erst durch Zugang der Auftragsbestätigung zu Stande. Mündliche Zusagen sowie Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

 

2. Wird der Auftrag vor Vollendung des Werkes zurückgezogen, berechnet der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von 40% des Nettoentgeltes. Weist der Auftraggeber dem Auftragnehmer niedrigere oder der Auftragnehmer höhere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigen bzw. höheren Aufwendungen dem Auftragnehmer zu erstatten.

 

3. Der Auftragnehmer kann den Auftrag aus wichtigem Grund ablehnen. Wichtige Gründe sind unter anderem wettbewerbswidriger oder sittenwidriger Inhalt oder wenn die technische Form des Inhaltes zu beanstanden ist.
Der Auftragnehmer kann ferner den Auftrag ablehnen, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungspflichten – sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen – in Verzug ist und auch nach erfolgter Mahnung bzw. Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

 

4. Die vorgenannten Gründe berechtigen den Auftragnehmer auch zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur fristlosen Kündigung, wenn der Auftragnehmer erst nach Annahme des Auftrages Kenntnis davon erhält. Der Rücktritt wird dem Auftraggeber unverzüglich erklärt.

 

 

§ 3 Auftragsabwicklung

 

1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die erforderlichen und drucktechnisch zu verwendenden Unterlagen spätestens 8 Werktag vor Beginn der Ausführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. Ansonsten kann der Auftrag zu dem vereinbarten Termin nicht ausgeführt werden. Der Auftraggeber kann in diesem Fall keine Ansprüche wegen Verzögerung geltend machen; seine Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Die Rückgabe der dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Erfüllung des Auftrages.

2. Aufträge werden nach den neuesten Erkenntnissen mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt und dabei die besten Ausführungsmethoden gewählt. Produktänderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, erfolgen ohne vorherige Ankündigung.

 

3. Wünsche über Farbabstimmungen werden, soweit möglich, berücksichtigt und berechnet. Die Einsendung eines Farbmusters ist zu empfehlen. Wenn keine Angaben gemacht werden, gilt die Auffassung des Auftragnehmers als richtig.

 

4. Ohne expliziten Auftrag prüfen wir eingehende Daten von Kunden nicht vor unserer Bearbeitung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Diesbezügliche Haftung für mangelfreie Verarbeitung ist ausgeschlossen.

 

5. Die durch das verwendete Material bedingten Abweichungen gegenüber den Originalen berechtigen nicht zur Reklamation. Bei Reproduktionen von Farbdrucken und Farbretuschen sind Farbabweichungen durch die Verschiedenartigkeit der Druckfarben
-Retuschenfarbpigmente nicht immer vermeidbar.

 

6. Bei Nachbestellung wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Ausführung farblich mit vorausgegangenen Lieferungen überein stimmt. Das gilt auch für den Vergleich zwischen Muster und Auflage.

 

7. Bei elektronischen Daten – gleich auf welcher Weise sie dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden -–sichert der Kunde zu, dass er über Sicherheitskopien verfügt und über die übermittelten Daten – insbesondere im Sinne des Urheberrechtes – verfügen darf.

 

8. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber auf Wunsch einen Abzug zur Korrektur. Teilt der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Tagen seine Änderungswünsche mit, gilt der übermittelte Abzug als freigegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nachträgliche Änderungen dem Auftragnehmer so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass die technische Ausführung möglich ist. Nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand berechnet.

 

9. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge sowie hergestellte Korrekturabzüge und sonstige Muster.

 

10. Wird die Durchführung des Auftrages aus Gründen verzögert, unterbrochen oder vorzeitig beendet, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so hat dies kein Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Teilerstattungen entsteht dem Auftraggeber hieraus nicht. Das Gleiche gilt auch für den Fall der Rücknahme oder Einschränkung des Auftrages nach Auftragserteilung.

 

 

11. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.

 

12. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

 

13. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder es unzumutbar ist, muss der Auftraggeber bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.

       Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern solche nicht bereits aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Auftraggeber nicht zumutbar sind.

 

14.  Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den der Auftragnehmer bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die er gekannt hat oder hätte erkennen müssen, voraus sehen konnte, es sei denn, der Auftraggeber hat bei der Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensersatzrisiko hingewiesen.

 

15. Bei Eilaufträgen wird ein Eilzuschlag berechnet. Dieser beträgt bei Lieferung innerhalb von
2 Arbeitstagen 20%.

 

§ 4 Versand und Verpackung

 

1. Der Versand der Ware und die Rücksendung der angelieferten Unterlagen, Muster und sonstigen Vorlagen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge des Auftragnehmers erfolgt.

 

2. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

 

1. Es gilt die Preisliste oder der Angebotspreis des Auftragnehmers. Bei Angeboten gilt der Preis nur für die beschriebenen Leistungen. Die Fertigung eines Korrekturabzuges (Musters)  sowie Leistungen die über den Umfang des Angebotes hinaus gehen, werden nach Aufwand berechnet. Aufträge ohne Angebot und Preis in der Liste werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet.

 

2. Die Preise verstehen sich in EURO () zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Produktionsstätte Wendlingen. Wird der Steuersatz zwischen Vertragsabschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und kann nicht zurückgenommen werden. Mehrwertsteuer und Verpackungskosten, sowie Porto und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.

 

4. Die Rechnung ist bei Bereitstellungsanzeige bzw. Aufgabe an den Transporteur und Rechnungstellung sofort ohne Abzug fällig.

 

5. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit 5,00 EURO in Rechnung gestellt.

 

6. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kunden-Nr. ausschließlich auf das Konto 48 947 479, (BLZ 611 500 20) bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
des Auftragnehmers zu leisten.

 

7. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Nachnahme oder Vorauszahlung verlangt werden.

 

8. Bei Vorliegen begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

 

  9. Auftraggeber, die in fremden Auftrag handeln, bleiben dem Auftragnehmer gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers beim Auftragnehmer unwiderruflich eingeht.

 

10. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die § § 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung.

 

§ 6 Gewährleistung des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber versichert über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte und Namensrechte.

 

2. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die vorgenannten Rechte und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Nutzung mittels aller bekannten technischen Verfahrens sowie aller bekannten Formen der Druckerzeugnisherstellung und –bearbeitung.

 

3. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung und Haftung für den Inhalt des Werkes. Er stellt den Auftragnehmer von allen wettbewerbs- , urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs- marken-, urheber- oder namensrechtliche sowie sonstige Fragen zur Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären.

 

§ 7 Gewährleistung des Auftragnehmers

 

1. Für verspätete Änderungen – insbesondere eines Korrekturabzuges (vergl. § 3 Ziff.8) – wird die Haftung ausgeschlossen.

 

2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Zugang des Endlayoutes des Vertragsgegenstandes bzw. nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Gewährleistungs- und/oder Haftungsanspruch.

 

3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein fehlerfreies, vollkommenes Druckwerk zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch leichte Farbabweichungen aufgrund der vom Auftraggeber gewünschten Materialqualität bzw. Druckweise.

 

4. Bei unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe, beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung. Bei Lieferung der Nachbesserung übergibt der Auftraggeber dem Spediteur die mangelhafte Ware. Sollte diese nicht oder nicht vollständig an den Spediteur übergeben werden, erklärt sich der Auftraggeber mit einer separaten Berechnung dieser fehlenden Stückzahl zum beauftragten Preis, reduziert auf diese Stückzahl, bereit. Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Auftrages. Folgeschäden können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung geltend gemacht werden.

 

5. Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle zurückgewährt.

 

6. Fotos, Drucke oder Plots etc. können sich im Laufe der Zeit durch verschiedene Umwelteinflüsse wie UV-Strahlung, starke Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen sowie durch Ausdünstungen, Dämpfe, schädliche Gase etc. verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüche.

 

7. Vom Auftragnehmer ohne Berechnung erteilte Auskünfte und Ratschläge sind stets ohne dessen Obligo.

 

8. Eine ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet den Auftragnehmer von jeglicher Mängelhaftung.

 

9. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Die einjährige Verjährung gilt nicht bei einem Bauwerk sowie einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Durch eine Ersatzlieferung verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nicht.

 

§ 8 Haftung des Auftragnehmers

 

1. Vorbehaltend der nachfolgenden Regelungen haftet der Auftragnehmer nicht – egal aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch den Auftragnehmer, gesetzliche Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von sogenannten „Kardinalpflichten“ beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den Auftragswert, maximal aber auf 5.000,00 EUR. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nicht. Dies gilt auch für die Übermittlung von Viren u.ä. mittels Internet, e-mail, Datenträger u.ä. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Verluste, auch Verluste von Dateien und Daten während der Übermittlung und auf seinem Server sowie solche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche in Ansehung des zugrundeliegenden Rechtsgeschäftes vertragsuntypisch sind oder nicht vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei Vorsatz und Grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die vorerwähnten Schäden ist auch bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

2. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
Eine Haftung des Auftragnehmers aus nicht fachgerechter oder gesetzwidriger Verwendung des Produktes durch den Auftraggeber bzw. Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 9 Agenturen

 

Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zu Stande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe der Auftragssumme des Auftragnehmers an diesen ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

 

§ 11 Erfüllungsort/Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist Wendlingen. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Wendlingen Gerichtsstand. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt, ist Wendlingen Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht ermittelt werden kann.

 

§ 12 Daten

 

1. Hinweis gem. § 33 BDSG:
Namen und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

 

2. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer möglichen und für ihn kostenfreien Veröffentlichung seiner in diesem Auftrag genannten Daten und Texte in weiteren vom Auftragnehmer erstellten Objekten in gedruckter, elektronischer (z.B. CD-ROM) oder operatorgestützter Form zu Demonstrations- oder Marketingzwecken einverstanden. Ein Anspruch des Kunden auf kostenfreie Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Zustimmungsklausel nicht.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

 

1. Sollte eine oder einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll, soweit gesetzlich zulässig, eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten.

 

 

2. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung, etwa auf einer in diesem Vertrag normierten Frist beruht; es tritt in solchen Fällen eine dem Gewollten möglichst nahe kommende rechtlich zulässige Frist an die Stelle des Vereinbarten.